Liebe Gäste,
Herzlich willkommen in Ihrer Hütte!
Damit alle Gäste ein angenehmes Ferienhaus vorfinden, bitten wir Sie, die folgende Hausordnung einzuhalten.
Mit Ihrer Buchung akzeptieren Sie auch die Hausordnung!
Sollten Sie etwas an der Einrichtung oder dem Inventar vermissen oder benötigen Sie Hilfe, kontaktieren Sie uns bitte sofort. Nur so können wir eventuelle Unzulänglichkeiten schnell für Sie beheben.
Allgemein
Sämtliche Einrichtungsgegenstände, die sich im Haus befinden dürfen und sollen von unseren Gästen genutzt werden. Bitte gehen Sie mit allen Gegenständen sorgsam um.
Bitte betreten Sie das Haus nicht mit Bergschuhen und Schischuhen. Diese können neben der Eingangstüre ausgezogen und gelagert werden.
Nichtraucher-Almhütte
Das Rauchen ist im gesamten Haus nicht erlaubt. Es besteht die Möglichkeit, auf der Terrasse zu rauchen. Sie finden hier einen Heizstrahler und Aschenbecher. Bitte entsorgen Sie die vollständig erkalteten Zigarettenkippen im Hausmüll.
AN- und ABreise
Das Ferienhaus ist am Anreisetag ab 13 Uhr bezugsfertig. Bitte teilen Sie uns Ihre geplante Ankunftszeit einige Tage vor Anreise mit.
Sollten bei der Abreise noch besonders starke Verschmutzungen vorhanden sein, werden diese nach Aufwand in Rechnung gestellt.
Beschädigungen
Bitte teilen Sie uns Schäden am Haus oder am Inventar sofort schriftlich an: siegfried.knauer@aon.at oder telefonisch an 0676/ 93 42 721 mit. Der Mieter ist zur Meldung verpflichtet und haftet für die von Ihm und die ihm begleitenden Personen verursachten Beschädigungen in der Höhe des Wiederanschaffungswertes. Erfahrungsgemäß sind die meisten Schäden über Ihre Haushaltsversicherung gedeckt.
Bettwäsche/Handtücher
Für die Dauer Ihres Aufenthalts werden Ihnen Handtücher und Bettwäsche selbstverständlich von uns zur Verfügung gestellt. Sie brauchen die Bezüge vor Ihrer Abreise nicht abzuziehen. Gebrauchte Handtücher werfen Sie bitte einfach auf einen Haufen ins Bad.
Bad/Küche
Bitte, in der Dusche oder der Toilette Hygieneartikel, Abfälle, Essensreste, Fette etc nicht entsorgen.
Bezahlung
Der komplette Mietbetrag und eine Kaution in der Höhe von € 300,- ist bei Bezug des Hauses in Bar oder frühzeitig per Überweisung zu entrichten. Wir akzeptieren keine Kreditkarten, EC-Karten oder Schecks. Die Kaution wird Ihnen bei Abreise retourniert. Eventuelle Schäden werden in Abzug gebracht.
Brandschutz
Der Speicherofen benötigt für eine saubere Verbrennung Frischluft. Bitte sorgen Sie für eine ausreichende Lüftung der Räume.
Bitte nur trockenes Holz verwenden und das die Sicherungsscheibe immer geschlossen ist. Legen Sie keine Gegenstände zum Trocknen auf den Ofen – Mindestabstand 1m.
Beachten Sie, dass offene Feuer niemals unbeaufsichtigt brennen dürfen. Heiße Asche nie im Restmüll entsorgen. Es steht ein Ascheeimer neben dem Ofen bereit.
Den Feuerlöscher finden Sie in der Küche.
Frostschutz
Schließen Sie beim Verlassen des Hauses immer alle Fenster und Türen und verschließen Sie die Haustüre. So vermeiden Sie witterungsbedingte Schäden und verhindern einen übermäßig hohen Stromverbrauch.
Schneeräumung
Bitte beachten Sie, dass sich die von Ihnen gebuchte Almhütte in einem alpinen Gebiet befindet. Es kann somit jederzeit zu teils heftigen Schneefällen kommen. Wir bitten daher um Ihr Verständnis, dass die Wege zum Haus nicht immer geräumt werden können. Der Mieter ist für die Räumung während seines Aufenthalts selbst verantwortlich. Schaufeln stehen in der Garage bereit. Wir übernehmen keine Haftung für Schäden an Personen und deren Eigentum.
Müll
Für die Müllentsorgung stellen wir Ihnen einen 120l Sack zur Verfügung.
Internet
5G - LTE
Haustiere/Hunde
Gut erzogene Hunde sind uns herzlich willkommen. Bitte beachten Sie jedoch, dass Tiere Betten gelassen werden dürfen. Hierbei handelt es sich um vorsorgliche Hygienemaßnahmen. Pro Tag und Tier werden € 10,- verrechnet.
Schlüssel
Geben Sie die Ihnen anvertrauten Schlüssel niemals aus der Hand. Ein Verlust der Schlüssel ist umgehend zu melden und der Gast haftet bis zur Höhe der Wiederbeschaffungskosten.
Die Schlüssel sind bei Abreise an den Vermieter zu retournieren.
Parken
Es stehen Ihnen mehrere Abstellplätze vor dem Haus zur Verfügung. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter KFZs und deren Inhalt haftet der Vermieter nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Hausrecht
Unter bestimmten Umständen, besonders wenn Gefahr in Verzug ist, kann es notwendig sein, dass der Vermieter die Almhütte ohne Wissen des Gastes betreten muss.
Haftung
Für mitgebrachte Wertgegenstände und Unfälle übernehmen wir keine Haftung.
Eltern haften für Ihre Kinder.
Sorgfaltspflicht
Bitte behandeln Sie unsere Almhütte pfleglich und sorgen Sie dafür, dass Mitreisende und Angehörige die Mietbedingungen ebenfalls einhalten.
Mit den Ressourcen Wasser und Strom ist schonend umzugehen
Wir wünschen Ihnen einen wunderschönen und erholsamen Aufenthalt!
Familie Knauer
1
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE
ALMHÜTTE
Basierend auf den AGBs für die HOTELLERIE 2006
(AGBH 2006)
Fassung vom 15.11.2006 2
Punkt 1 Geltungsbereich
1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Fereinhäusern zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Anbieters. Die Leistungen des Anbieters erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.2 Die Unter- oder Weitervermietung des überlassenen Ferienhauses sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken bedürfen der vorherigen schriflichen Zustimmung des Anbieters.
1.3 Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn diese vorher vereinbart wurden. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn der Anbieter sie ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.
Punkt 2 Begriffsdefinitionen
2.1 Begriffsdefinitionen:
„Beherberger“: Ist eine natürliche oder juristische Person, die Gäste gegen Entgelt beherbergt.
„Gast“: Ist eine natürliche Person, die Beherbergung in Anspruch nimmt. Der Gast ist in der Regel zugleich Vertragspartner. Als Gast gelten auch jene Personen, die mit dem Vertragspartner anreisen (zB Familienmitglieder, Freunde etc).
„Vertragspartner“: Ist eine natürliche oder juristische Person des In- oder Auslandes, die als Gast oder für einen Gast einen Beherbergungsvertrag abschließt.
„Konsument“ und „Unternehmer“: Die Begriffe sind im Sinne des Konsumentenschutz-gesetzes 1979 idgF zu verstehen.
„Beherbergungsvertrag“: Ist der zwischen dem Beherberger und dem Vertragspartner abgeschlossene Vertrag, dessen Inhalt in der Folge näher geregelt wird.
Punkt 3 Vertragsabschluss – Anzahlung; Preise
3.1 Der Beherbergungsvertrag kommt durch die Annahme der Bestellung des Ver- tragspartners durch den Beherberger zustande. Elektronische Erklärungen gelten als zugegangen, wenn die Partei, für die sie bestimmt sind, diese unter gewöhnlichen Umständen abrufen kann, und der Zugang zu den bekannt gegebenen Ge- schäftszeiten des Beherbergers erfolgt. Der Gast ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Weicht die Buchungsbestätigung inhaltlich von der Buchugsanfrage ab und erhebt de rGast hiergegen nicht unverzüglich Einwendungen, so gilt der Inhalt der Buchungsbestätigung als vertraglich vereinbart.
3.2 Der Beherberger ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag unter der Bedingung abzuschließen, dass der Vertragspartner eine Anzahlung/Vollzahlung leistet. In diesem Fall ist der Beherberger verpflichtet, vor der Annahme der schriftlichen oder mündlichen Bestellung des Vertragspartners, den Vertragspartner auf die geforderte Anzah- lung hinzuweisen. Erklärt sich der Vertragspartner mit der Anzahlung/Vollzahlung (schriftlich oder mündlich) einverstanden, kommt der Beherbergungsvertrag mit Zugang der Einverständniserklärung über die Bezahlung der Anzahlung/Vollzahlung des Vertragspartners beim Beherberger zustande. 3
3.3 Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Anzahlung/Vollzahlung* spätestens 7 Tage (einlangend) vor Anreise zu bezahlen. Die Kosten für die Geldtransaktion (zB Überweisungsspesen) trägt der Vertragspartner.
(* Gesamtpreis der Buchung exklusive Ortstaxe und Stromkosten und Kaution)
3.4 Die Anzahlung/Vollzahlung ist eine Teilzahlung/Vollzahlung auf das vereinbarte Entgelt.
3.5 Sämtliche Preise schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
3.6 Der Gast ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben über die Anzahl der Personen zu machen, die das Ferienhaus belegen. Das Ferienhaus steht maximal für die in der Buchungsbestätigung genannte Anzahl von Personen zur Verfügung. Die Belegung mit einer darüber hinausgehenden Anzahl von Personen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters. Der Preis für die Überlassung des Ferienhauses erhöht sich in diesem Fall auf den bei entsprechender Belegung vom Anbieter allgemein berechneten Preis.
3.7 Die Zahlung des für die Überlassung des Ferienhauses vereinbarten Preises sowie für die mit dem Gast vereinbarten weiteren Leistungen sind spätestens am Anreisetag bei Übergabe der Schlüssel fällig. Sie hat zu diesem Zeitpunkt in bar zu erfolgen. Vorauszahlungen des Mietpreises müssen per Banküberweisung getätigt werden.
Punkt 4 Beginn und Ende der Beherbergung
4.1 Der Vertragspartner hat das Recht, die gemietete Almhütte ab 17.00 Uhr des vereinbarten Tages („Ankunftstag“) zu beziehen.
4.2 Das gesamte Haus ist durch den Vertragspartner am Tag der Abreise bis
9.00 Uhr freizumachen. Der Beherberger ist berechtigt, einen weiteren Tag in Rechnung zu stellen, wenn die gemieteten Räume nicht fristgerecht freigemacht sind.
Punkt 5 Rücktritt vom Beherbergungsvertrag – Stornogebühr
Rücktritt durch den Beherberger
5.1 Sieht der Beherbergungsvertrag eine Anzahlung vor und wurde die Anzahlung vom Vertragspartner nicht fristgerecht geleistet, kann der Beherberger ohne Nachfrist vom Beherbergungsvertrag zurücktreten.
5.2 Falls der Gast bis 18.00 Uhr des vereinbarten Ankunftstages nicht erscheint, besteht keine Beherbergungspflicht, es sei denn, dass ein späterer Ankunftszeitpunkt vereinbart wurde.
5.3 Hat der Vertragspartner eine Anzahlung (siehe 3.3) geleistet, so bleiben dagegen die Räumlichkeiten bis spätestens 12.00 Uhr des dem vereinbarten Ankunftstages folgenden Tag reserviert. Bei Vorauszahlung von mehr als vier Tagen, endet die Beherbergungspflicht ab 18.00 Uhr des vierten Tages, wobei der Ankunftstag als erster Tag gerechnet wird, es sei denn, der Gast gibt einen späteren Ankunftstag bekannt. 4
5.4 Bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Vertragspartners kann der Beherbergungsvertrag durch den Beherberger, aus sachlich gerechtfertigten Gründen, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart, durch einseitige Erklärung aufgelöst werden.
Rücktritt durch den Vertragspartner – Stornogebühr
5.5 Bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr durch einseitige Erklärung durch den Vertragspartner aufgelöst werden.
5.6 Außerhalb des im Punkt 5.5. festgelegten Zeitraums ist ein Rücktritt durch einseitige Erklärung des Vertragspartners nur unter Entrichtung folgender Stornogebühren möglich:
- bis 50 Tage vor dem Ankunftstag 30 % vom gesamten Arrangementpreis;
- bis 30 Tage vor dem Ankunftstag 60 % vom gesamten Arrangementpreis;
- bis 15 Tage vor dem Ankunftstag 90 % vom gesamten Arragementpreis;
- weniger als 14 Tage vor dem Ankunftstag 100 % vom gesamten Arrangementpreis.
Behinderungen der Anreise
5.7 Kann der Vertragspartner am Tag der Anreise nicht im Beherbergungsbetrieb erscheinen, weil durch unvorhersehbare außergewöhnliche Umstände (zB extre- mer Schneefall, Hochwasser etc) sämtliche Anreisemöglichkeiten unmöglich sind, ist der Vertragspartner nicht verpflichtet, das vereinbarte Entgelt für die Tage der Anreise zu bezahlen.
5.8 Die Entgeltzahlungspflicht für den gebuchten Aufenthalt lebt ab Anreisemög- lichkeit wieder auf, wenn die Anreise innerhalb von drei Tagen wieder möglich wird.
Punkt 6 Datenschutz
Die vom Gast angegebenen persönlichen Daten werden vom Vermieter nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist für die Vertragsabwicklung erforderlich.
Punkt 7 Rechte und Pflichten des Vertragspartners
7.1 Der Gast hat das ihm überlassene Ferienhaus und dessen Inventar pfleglich zu behandeln. 5
a. Der Beherberger ist nicht verpflichtet, Fremdwährungen zu akzeptieren.
b. Der Vertragspartner haftet dem Beherberger gegenüber für jeden Schaden, den er oder der Gast oder sonstige Personen, die mit Wissen oder Willen des Vertrags- partners Leistungen des Beherbergers entgegennehmen, verursachen.
9.1 Der Beherberger ist verpflichtet, die vereinbarten Leistungen in einem seinem Standard entsprechenden Umfang zu erbringen.
7.2 Für die Dauer der Überlassung des Ferienhauses ist der Gast verpflichtet, beim Verlassen des Ferienhauses Fenster und Türen geschlossen zu halten, sämtliche Heizkörper auf niedriger Stufe zu regeln sowie Licht und technische Geräte auszuschalten.
7.3 Die Unterbringung von Haustieren jedweder Art ist in dem Ferienhaus nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbierters erlaubt. Für die Unterbringug von Tieren kann der Anbieter einen angemessenen Aufpreis verlangen. Werden Tiere ohne vorherige Zustimmung des Anbieters untergebracht, kann dieser eine Reinigungspauschale in der Höhe von bis zu € 200,- netto in Rechnung stellen.
7.4 In dem Ferienhaus gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlungen behält der Vermieter die Kaution komplett ein. Rauchen ist nur auf der Terasse gestattet.
7.5 Die Internetnutzung ist gestattet, soweit diese nicht gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstößt. Strafbare Handlungen (insbesondere widerrechtlcihe Downloads, Seitenaufrufe) werden zur Anzeige gebracht und strafrechtlich verfolgt. Für eine widerrechtliche Nutzung des Internets haftet allein der Gast.
7.6 Der Vertragspartner ist verpflichtet, spätestens zum Zeitpunkt der Ankunft das vereinbarte Entgelt zuzüglich etwaiger Mehrbeträge, die auf Grund gesonderter Leistungsinanspruchnahme durch ihn und/oder die ihn begleitenden Gästen ent- standen sind zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer zu bezahlen.
Punkt 8 Rechte des Beherbergers
8.1 Verweigert der Vertragspartner die Bezahlung des bedungenen Entgelts oder ist er damit im Rückstand, so steht dem Beherberger das gesetzliche Zurückbehal- tungsrecht gemäß § 970c ABGB sowie das gesetzliche Pfandrecht gem § 1101 ABGB an den vom Vertragspartner bzw dem vom Gast eingebrachten Sachen zu. Dieses Zurückbehaltungs- oder Pfandrecht steht dem Beherberger weiters zur Sicherung seiner Forderung aus dem Beherbergungsvertrag, insbesondere für Verpflegung, sonstiger Auslagen, die für den Vertragspartner gemacht wurden und für allfällige Ersatzansprüche jeglicher Art zu.
8.2Dem Beherberger steht das Recht auf jederzeitige Abrechnung bzw Zwischenab- rechung seiner Leistung zu.
Punkt 9 Pflichten des Beherbergers 6
11.1 Ist der Vertragspartner ein Konsument, wird die Haftung des Beherbergers für leichte Fahrlässigkeit, mit Ausnahme von Personenschäden, ausgeschlossen.
11.2 Ist der Vertragspartner ein Unternehmer, wird die Haftung des Beherbergers für leichte und grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen. In diesem Fall trägt der Ver- tragspartner die Beweislast für das Vorliegen des Verschuldens. Folgeschäden, immaterielle Schäden oder indirekte Schäden sowie entgangene Gewinne werden nicht ersetzt. Der zu ersetzende Schaden findet in jedem Fall seine Grenze in der Höhe des Vertrauensinteresses.
12.1 Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Beherbergers und allenfalls gegen eine besondere Vergütung in den Beherbergungsbetrieb gebracht werden.
12.2 Der Vertragspartner, der ein Tier mitnimmt, ist verpflichtet, dieses Tier während seines Aufenthaltes ordnungsgemäß zu verwahren bzw zu beaufsichtigen oder dieses auf seine Kosten durch geeignete Dritte verwahren bzw beaufsichtigen zu lassen.
12.3 Der Vertragspartner bzw Gast, der ein Tier mitnimmt, hat über eine entsprechende Tier-Haftpflichtversicherung bzw eine Privat-Haftpflichtversicherung, die auch mögliche durch Tiere verursachte Schäden deckt, zu verfügen. Der Nachweis der entsprechenden Versicherung ist über Aufforderung des Beherbergers zu erbringen.
12.4 Der Vertragspartner bzw sein Versicherer haften dem Beherberger gegenüber zur ungeteilten Hand für den Schaden, den mitgebrachte Tiere anrichten. Der Scha- den umfasst insbesondere auch jene Ersatzleistungen des Beherbergers, die der Beherberger gegenüber Dritten zu erbringen hat.
Punkt 10 Haftung des Beherbergers für Schäden an eingebrachten Sachen
10.1 Der Vermieter haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Die Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Anbieters beschränkt, wenn und soweit er nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht unabdingbar unbeschränkt haftet. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Anbeiters auftreten, wird sich der Anbieter bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemühen, die Störung oder den Mangel zu beseitigen. Der Gast ist verpflichtet, das im Zumutbare beizutragen, um die Störung oder den Mangel zu beseitigen und einen möglichen Schaden gering zu halten.
10.2 für eingebrachte Gegenstände des Gastes haftet der Anbieter nicht. Dies gilt ausdrücklich auch für Wertgegenstände, die der Gast in dem Ferienhaus verwahrt und/oder hinterlässt.
10.3 Der Gast haftet für alle Schäden, die er und seine Mitreisenden und seine Besucher in dem Haus und/oder am Inventar des Ferienhauses schuldhaft verursaht haben. Eine private Haftpflichtversicherung wird dem Gast epfohlen. Der Gast ist verpflichet, demAnbieter Schäden unverzüglich anzuzeigen.
Punkt 11 Haftungsbeschränkungen
Punkt 12 Tierhaltung 7
13.1 Der Vertragspartner hat keinen Anspruch darauf, dass sein Aufenthalt verlängert wird. Kündigt der Vertragspartner seinen Wunsch auf Verlängerung des Aufenthalts rechtzeitig an, so kann der Beherberger der Verlängerung des Beherber- gungsvertrages zustimmen. Den Beherberger trifft dazu keine Verpflichtung.
14.1 Wurde der Beherbergungsvertrag auf bestimmte Zeit abgeschlossen, so endet er mit Zeitablauf.
14.3 Durch den Tod eines Gastes endet der Vertrag mit dem Beherberger.
14.4 Der Beherberger ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund aufzulösen, insbesondere wenn der Vertragspartner bzw der Gast 14.4.1 von den Räumlichkeiten einen erheblich nachteiligen Gebrauch macht oder durch sein rücksichtsloses, anstößiges oder sonst grob ungehöriges Verhalten den übrigen Gästen, dem Eigentümer, dessen Leute oder den im Beher- bergungsbetrieb wohnenden Dritten gegenüber das Zusammenwohnen ver- leidet oder sich gegenüber diesen Personen einer mit Strafe bedrohten Hand- lung gegen das Eigentum, die Sittlichkeit oder die körperliche Sicherheit schuldig macht;
14.4.2 von einer ansteckenden Krankheit oder eine Krankheit, die über die Beher- bergungsdauer hinausgeht, befallen wird oder sonst pflegedürftig wird;
14.4.3 die vorgelegten Rechnungen bei Fälligkeit innerhalb einer zumutbar gesetzten Frist (3 Tage) nicht bezahlt.
14.5 Wenn die Vertragserfüllung durch ein als höhere Gewalt zu wertendes Ereignis (zB Elementarereignisse, Streik, Aussperrung, behördliche Verfügungen etc) unmöglich wird, kann der Beherberger den Beherbergungsvertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist auflösen, sofern der Vertrag nicht bereits nach dem Gesetz als aufgelöst gilt, oder der Beherberger von seiner Beherbergungspflicht befreit ist. Etwaige Ansprüche auf Schadenersatz etc des Vertragspartners sind ausgeschlossen.
Punkt 13 Verlängerung der Beherbergung
13.2 Kann der Vertragspartner am Tag der Abreise den Beherbergungsbetrieb nicht verlassen, weil durch unvorhersehbare außergewöhnliche Umstände (zB extremer Schneefall, Hochwasser etc) sämtliche Abreisemöglichkeiten gesperrt oder nicht benutzbar sind, so wird der Beherbergungsvertrag für die Dauer der Unmöglichkeit der Abreise automatisch verlängert. Der Beherberger ist berechtigt mindestens jenes Entgelt zu begehren, das dem gewöhnlich verrechneten Preis in der Nebensaison entspricht.
Punkt 14 Beendigung des Beherbergungsvertrages – Vorzeitige Auflösung
14.2 Reist der Vertragspartner vorzeitig ab, so ist der Beherberger berechtigt, das volle vereinbarte Entgelt zu verlangen. Der Beherberger wird in Abzug bringen, was er sich infolge der Nichtinanspruchnahme seines Leistungsangebots erspart oder was er durch anderweitige Vermietung der bestellten Räume erhalten hat. Eine Ersparnis liegt nur dann vor, wenn der Beherbergungsbetrieb im Zeitpunkt der Nichtinanspruchnahme der vom Gast bestellten Räumlichkeiten vollständig aus- gelastet ist und die Räumlichkeit auf Grund der Stornierung des Vertragspartners an weitere Gäste vermietet werden kann. Die Beweislast der Ersparnis trägt der Vertragspartner. 8
15.1 Erkrankt ein Gast während seines Aufenthaltes im Beherbergungsbetrieb, so wird der Beherberger über Wunsch des Gastes für ärztliche Betreuung sorgen. Ist Gefahr in Verzug, wird der Beherberger die ärztliche Betreuung auch ohne besonderen Wunsch des Gastes veranlassen, dies insbesondere dann, wenn dies notwendig ist und der Gast hiezu selbst nicht in der Lage ist.
15.2 Solange der Gast nicht in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen oder die Ange- hörigen des Gastes nicht kontaktiert werden können, wird der Beherberger auf Kosten des Gasten für ärztliche Behandlung sorgen. Der Umfang dieser Sorge- maßnahmen endet jedoch in dem Zeitpunkt, in dem der Gast Entscheidungen treffen kann oder die Angehörigen vom Krankheitsfall benachrichtigt worden sind.
15.3 Der Beherberger hat gegenüber dem Vertragspartner und dem Gast oder bei To- desfall gegen deren Rechtsnachfolger insbesondere für folgende Kosten Ersatz- ansprüche: 15.3.1 offene Arztkosten, Kosten für Krankentransport, Medikamente und Heilbe- helfe
15.3.2 notwendig gewordene Raumdesinfektion,
15.3.3 unbrauchbar gewordene Wäsche, Bettwäsche und Betteinrichtung, anderen- falls für die Desinfektion oder gründliche Reinigung all dieser Gegenstände,
15.3.4 Wiederherstellung von Wänden, Einrichtungsgegenständen, Teppichen usw, soweit diese im Zusammenhang mit der Erkrankung oder den Todesfall ver- unreinigt oder beschädigt wurden,
15.3.5 Zimmermiete, soweit die Räumlichkeit vom Gast in Anspruch genommen wurde, zuzüglich allfälliger Tage der Unverwendbarkeit der Räume wegen Desinfektion, Räumung o. ä,
15.3.6 allfällige sonstige Schäden, die dem Beherberger entstehen.
16.1 Erfüllungsort ist der Ort, an dem der Beherbergungsbetrieb gelegen ist.
16.2 Dieser Vertrag unterliegt österreichischem formellen und materiellen Recht unter Ausschluss der Regeln des Internationalen Privatrechts (insb IPRG und EVÜ) sowie UN-Kaufrecht.
16.3 Ausschließlicher Gerichtsstand ist im zweiseitigen Unternehmergeschäft der Sitz des Beherbergers, wobei der Beherberger überdies berechtigt ist, seine Rechte auch bei jedem anderem örtlichem und sachlich zuständigem Gericht geltend zu machen.
17.1 Sofern die obigen Bestimmungen nichts Besonderes vorsehen, beginnt der Lauf einer Frist mit Zustellung des die Frist anordnenden Schriftstückes an die Ver- tragspartner, welche die Frist zu wahren hat. Bei Berechnung einer Frist, welche nach Tagen bestimmt ist, wird der Tag nicht mitgerechnet, in welchen der Zeit- punkt oder die Ereignung fällt, nach der sich der Anfang der Frist richten soll. Nach Wochen oder Monaten bestimmte Fristen beziehen sich auf diejenigen Tage der Woche oder des Monates, welcher durch seine Benennung oder Zahl dem Tage entspricht, von welchem die Frist zu zählen ist. Fehlt dieser Tag in dem Monat, ist der in diesem Monat letzte Tag maßgeblich.
17.2 Erklärungen müssen dem jeweils anderen Vertragspartner am letzten Tag der Frist (24 Uhr) zugegangen sein.
Punkt 15 Erkrankung oder Tod des Gastes
Punkt 16 Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtswahl
Punkt 17 Sonstiges 9
17.3 Der Beherberger ist berechtigt, gegen Forderung des Vertragspartners mit eigenen Forderungen aufzurechnen. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt mit eigenen Forderungen gegen Forderungen des Beherbergers aufzurechnen, es sei denn, der Beherberger ist zahlungsunfähig oder die Forderung des Vertragspartners ist gerichtlich festgestellt oder vom Beherberger anerkannt.
17.4 Im Falle von Regelungslücken gelten die entsprechenden gesetzlichen Bestim- mungen.